Wärme

STADTWERK AM UNTERNEHMEN

Clevere Wärme-Konzepte für Firmen

In der Wärme steckt „Musik“. Denn nirgends sonst können Sie mit intelligenten und günstigen Lösungen so viel bewirken. Für Ihre Stakeholder. Ihre Mitarbeiter. Ihre Kunden. Worauf warten Sie? Es ist Zeit für smarte Ideen.

Nahwärme-Lösungen

Hallo Zukunft! Denken Sie nicht nur mit. Sondern weiter. Wir haben schon mal vorgelegt. Mit intelligenten Wärme-Lösungen für Ihr Unternehmen, Ihre Kommune, Ihr Wohngebiet. Denn mit Nahwärme schalten Sie mehrere Wärmeverbraucher über ein Wärmenetz zusammen. Und versorgen sie über eine oder mehrere Heizzentralen. Hocheffizient. Günstig. Ökologisch.

Dabei können Sie wählen, welche Energie Sie nutzen: effiziente Blockheizkraftwerke (BHKW),  Holzhackschnitzelheizungen oder Wärmepumpen zum Beispiel. Aber auch industrielle Abwärme, Biogas, Sonnenenergie oder Geothermie lassen sich in ein Wärmenetz integrieren. Ökologie und Effizienz also ganz nach Ihren Wünschen.

Und noch mehr: Als Gebäudeeigentümer halten Sie aktuelle und künftige Gesetzesvorgaben wie das Gebäudeenergiengesetz (GEG) und das Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) ein. Ohne zusätzliche Maßnahmen am Gebäude.

Unsere Lösungen für Sie:

Ihre Vorteile:

 

RundumWärme/Wärme-Contracting

Ungeplante Kosten und kurzfristige Investitionen? Sparen Sie sich das doch einfach. Wir übernehmen für Sie den Umbau oder Neubau Ihrer Wärmeversorgung. Sicher. Effizient. Ökologisch. Nach neuesten Standards. Und vor allem: günstig und zu planbaren Kosten. Ach ja: Den Energieträger können Sie sich ebenfalls aussuchen.

Unsere Lösungen für Sie:

Ihre Vorteile

Photovoltaik Contracting

Machen Sie Ihre Energiewende doch einfach selber. Und nutzen Sie Ihren hausgemachten Strom. Wir unterstützen Sie dabei. Denn mit Photovoltaik Contracting brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb Ihrer PV-Anlage übernehmen wir. Und wenn Sie wollen auch den Energiespeicher im Gebäude.

Unsere Lösungen für Sie:

Ihre Vorteile:

 

Energiekonzepte

Innovative und gesamtheitliche Energielösungen für Kommunen und Quartiere: Ein Energiekonzept verschafft Ihnen einen Überblick über Möglichkeiten einer innovativen Versorgung mit Wärme, Strom und Telekommunikation. Wir ermitteln Potenziale für erneuerbare Energien, Nahwärme, E-Mobilität, ÖPNV und CarSharing. Berücksichtigt werden Neubau-, Bestand- und Mischgebiete. Je nach Bedarf bieten wir Ihnen sowohl maßgeschneiderte Konzepte als auch weiterführende Studien an.

Unsere Lösungen für Sie

Ihre Vorteile

 

Zertifizierung Primärenergiefaktoren, Energiequellenkennzahlen und Emissionsfaktoren

Die Zertifizierungen nach AGFW Arbeitsblatt FW 309-1 und FW 309-5 i. V. m. FW 309-7 sind ein wichtiger Indikator zur Bewertung, wie wertvoll und wirtschaftlich Ihre Wärmeversorgung ist. Neben der Höhe von möglichen Zuschüssen und Fördermitteln geht es hier auch um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Wir zertifizieren gerne Ihre Nah- und Fernwärmeversorgung, sprechen Sie uns einfach an.

Betreiberpflichten nach GEG 2024 für Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten

Die Pflicht zur Wartung von Heizungs-, Kühl-, Raumlufttechnik-und Warmwasserversorgungsanlagen durch Fachkundige wird erweitert: für Wärmepumpen aber auch für Heizungsanlagen - ab 1. Oktober. Wer die Bestimmungen nicht beachtet, dem drohen Strafen.

 

Verschärfung von Betreiberpflichten ab 01.01.2024

Pflicht zur Wartung von Heizungs-, Kühl-, Raumlufttechnik-und Warmwasserversorgungsanlagen durch Fachkundige

§60a Betriebsprüfung von Wärmepumpenanlagen
2 Jahre nach Inbetriebnahme und dann im 5 Jahresrhythmus durch Fachkundige (gilt für alle Anlagen mit IBN ab 31.09.2023, die mehr als 6 Wohn-oder Gewerbeeinheiten versorgen)

Prüfung hydraulischer Abgleich

Fachkundige: Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Ofen-und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker, gelistete Energieberater

 

Verschärfung von Betreiberpflichten ab 01.10.2024

§60b Betriebsprüfung von Anlagen, die keine Wärmepumpen sind
15 Jahre nach Inbetriebnahme für Anlagen die nach 30.09.2009 eingebaut wurden durch Fachkundige (gilt für alle Anlagen, die mehr als 6 Wohn-oder Gewerbeeinheiten versorgen), für alle älteren Anlagen gilt die Frist bis 30.09.2027

Fachkundige: Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Ofen-und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker, gelistete Energieberater

 

§60c Hydraulischer Abgleich für alle neu eingebauten Anlagen, die mehr als 6 Wohn- oder Gewerbeeinheiten versorgen

Ersetzt die EnSimiMaV (bis 30.09.2024 nur für Gasheizungen gültig)

  1.  Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist einschließlich der Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und des Drückens im Ausdehnungsgefäß schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen mitzuteilen.
  2. Die Bestätigung nach Satz 1 ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen.
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