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Beratung

Rechnungserklärung

Jahresabrechnung leicht gemacht

Hier erklären wir Ihnen Ihre Jahresabrechnung. Auf dieser Seite sehen Sie die Rechnungsübersicht. Für die Strom-, Gas- oder Wasserabrechnung klicken Sie auf die gewünschte Sparte. Dort finden Sie alle Informationen rund um Ihre Rechnung.

1. Kundennummer

Dies ist Ihre persönliche Kundennummer. Bitte geben Sie diese Nummer bei Rückfragen und Zahlungen immer an.

2. Abnahmestelle

Diese Adresse gibt an, für welche Anlage (Haus/Wohnung) der Energiebedarf anfällt. Die Abnahmestelle stimmt in der Regel mit der Rechnungsanschrift überein. Sie kann jedoch auch von der Rechnungsanschrift abweichen. Beispiel: Sie sind Eigentümer und kommen für die Energieversorgung auf, wohnen aber nicht in der Anlage.

3. Gesamtkosten
(lt. Aufstellung)

Dieser Betrag zeigt die angefallenen Kosten in der Abrechnungsperiode an. Er setzt sich aus dem Grundpreis, dem Arbeitsentgelt (Arbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert mit dem Verbrauch), den Kosten für den Messstellenbetrieb und den gesetzlichen Steuern zusammen. Die Berechnung der Einzelbeträge finden Sie auf den Folgeseiten.

4. Abschlagszahlung

Der Betrag ist die Summe der von Ihnen monatlich geleisteten Zahlungen für das jeweilige Abrechnungsjahr.

5. Entlastung durch die Energiepreisbremsen

Ihre jeweilige individuelle Berechnung der Entlastung durch die Energiepreisbremsen finden Sie auf den folgenden Seiten der Rechnung. Weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen erhalten
Sie unter swsee.de/energiepreisbremsen.

6. Rechnungsendbetrag

Der hier ausgewiesene Betrag ergibt sich aus der Differenz der Gesamtkosten (lt. Aufstellung) abzüglich der Abschlagszahlungen.

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen. Den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Sollte uns keine Bankverbindung von Ihnen vorliegen, verrechnen wir ein eventuelles Guthaben mit den Folgeabschlägen.

7. Neuer Abschlag

Der neue monatliche Abschlagsbetrag errechnet sich nach Ihrem letztjährigen Verbrauch und den aktuellen Preisen der jeweils gültigen Tarife. Sie zahlen in einem vollen Kalenderjahr zwölf Abschläge.

8. Mehrwertsteuer Gas

Die Mehrwertsteuer von derzeit 7% wird ab dem 01.04.2024 auf 19% erhöht. Der Bruttobetrag des Abschlags bleibt dennoch unverändert.

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