EEG
EEG Jahresabrechnung 2014 Verteilnetzbetreiber
Gemäß § 77 des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien vom 01.08.2014 (EEG) sind Netzbetreiber verpflichtet, die für die Ermittlung der auszugleichenden Energiemengen und Vergütungszahlungen erforderlichen Angaben nach § 72 zu veröffentlichen. Alle erforderlichen Angaben können den nachfolgend aufgeführten Dateien entnommen werden: