Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 19%. Deren Anteil am Bruttopreis beläuft sich dabei auf 16%. Die Anteilswerte sind jeweils kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Erdgassteuer
Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Die Erdgassteuer bleibt unverändert und liegt bei 0,55 Ct/kWh.
CO2-Abgabe
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist die gesetzliche Grundlage. Es ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Es schreibt u.a. vor, dass ab 01.01.2021 Energielieferanten für die Menge, des an ihre Kunden gelieferten Erdgases, CO
2-Zertifikate erwerben müssen.
Die CO
2-Abgabe je kWh ist dabei bundesweit gesetzlich fixiert:
- Standardgas (100% Erdgas): 0,455 Cent/kWh netto
- Biogas bleibt von der CO2-Abgabe befreit
- Produkte mit einem 10% Biogas Anteil profitieren folglich von einer geringeren CO2-Abgabe: 0,410 Cent/kWh netto
Die Abgabe ist ab 2021 neu und liegt beim Standardgas bei 0,455 Ct/kWh.
Konzessionsabgabe
Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabeverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Größe der Gemeinde.
Die Konzessionsabgabe im SWSee Netzgebiet für Sondervertragskunden bleibt unverändert und liegt bei 0,03 Ct/kWh.
Netznutzungsentgelt
Die Netzentgelte werden von den örtlichen Netzbetreibern u.a. für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Betrieb und Ausbau der Netze erhoben. Sie sind für alle Stromanbieter gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung. Die Netzentgelte teilen sich auf einen jährlichen Grundpreis und einen Arbeitspreis je durchgeleiteter Kilowattstunde auf.
Das Netznutzungsentgelt im Erdgasnetz des STADTWERKS AM SEE bei einem Verbrauch von 5.001 bis 50.000 kWh/Jahr steigt 2021 im Arbeitspreis auf 1,243 Ct/kWh (2020: 1,206 Ct/kWh).