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Fragen und Antworten

Strom

Wie bekomme ich günstigen Strom vom STADTWERK AM SEE?

Der Anbieterwechsel ist ganz einfach, schnell und unkompliziert. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren ungefähren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner ein. So bekommen Sie eine breite Auswahl an verschiedenen Tarifen angezeigt.

Was ist Ihnen wichtig? Lange oder kurze Laufzeit? Ein Mix in der Stromzusammensetzung oder lieber zu 100% nachhaltiger Ökostrom? Wählen Sie Ihren Wunschtarif und bestätigen Sie diesen über „Jetzt wechseln“. Sofort im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung zum Auftragseingang und nach wenigen Tagen Ihre Vertragsbestätigung mit allen wichtigen Infos.

Die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter und die Netznutzungsanmeldung übernehmen wir für Sie. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten.

Die Lieferung findet zum nächstmöglichen Termin bzw. zu Ihrem Wunschtermin statt. Dieser ist abhängig von Ihrer Kündigungsfrist.

Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unserer Kundenzentren.

Wie kann ich zum STADTWERK AM SEE wechseln?

Wechseln ist ganz einfach über unseren Preisrechner möglich. Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine Beratung? Rufen Sie uns gerne unter 0800 505 2000 an oder besuchen Sie uns in einem unserer Kundenzentren. Wir freuen uns auf Sie.

Benötige ich einen neuen Zähler beim Anbieterwechsel?

Nein. Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig. Sie behalten Ihren Zähler und Hausanschluss.

Werde ich etwas vom Wechsel mitbekommen?

Nein. Durch den Versorgerwechsel ändert sich an Ihrer Stromversorgung überhaupt nichts.

Kann mir aufgrund des Wechsels der Strom abgestellt werden?

Nein. Sie haben ein Recht auf Versorgung. Die Grundversorgung ist immer über Ihren regionalen Grundversorger durchgeführt.

Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?

Das hängt von Ihrem Vertrag und Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind Laufzeitverträge. Diese können nur zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter ein Sonderkündigungsrecht erhalten? Dies ist bei einer Erhöhung Ihres Nettopreises der Fall und kann nur von Ihnen als Vertragspartner selbst ausgesprochen werden.

Warum muss ich nach einem Versorgerwechsel zwei Mal in einem Jahr meinen Zähler ablesen?

In unserem Versorgungsgebiet wird der Zählerstand entweder durch unsere Ableser oder durch Selbstablesung ermittelt. Bei Selbstablesung können Sie den Zählerstand uns gerne über das Internet, E-Mail, telefonisch, per Fax oder persönlich mitteilen. Der jeweilige Netzbetreiber ist verpflichtet, die Zählerstände in seinem Netz einmal jährlich zu ermitteln. So kann es zu mehrfachen Ableseaufforderungen kommen.

Muss ich meinen Vermieter von einem Gas-/Stromanbieterwechsel informieren?

Wenn Sie einen eigenen Strom- oder Gaszähler für Ihre Wohnung haben, benötigen Sie keine Einwilligung Ihres Vermieters. Sie sind für uns der Vertragspartner und erhalten Ihre Abrechnungen direkt von uns.

Was bedeutet Grundpreis, Arbeitspreis und Messstellenbetriebkosten?

Der Grundpreis beinhaltet die Kosten für Abrechnung, Wartung und Instandhaltung des Netzes und das Netznutzungsentgelt. Er wird pauschal jährlich abgerechnet.

Der Arbeitspreis resultiert aus dem Preis pro Kilowattstunde (kWh) multipliziert mit Ihrem Verbrauch laut Zähler.

Die Messstellenbetriebskosten beinhaltet die Kosten für Ihren Zähler. Diese sind abhängig von der Art Ihres Zählers. Näheres hierzu finden Sie hier.

Wie hoch sind die Stromsteuer sowie die Abgaben und Umlagen?

Die genauen Werte finden Sie hier.

Was ist die EEG-Umlage?

Das EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) soll dem Klimaschutz dienen und gehört zu einer Reihe gesetzlicher Regelungen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle sowie von Kernkraft verringert werden soll. Die Regelungen des EEG betreffen ausschließlich die Stromerzeugung.

Die beim Netzbetreiber entstehenden Mehrkosten werden von den Energieversorgern getragen. Die Extrakosten werden vom Energieversorger wiederum in Form der EEG-Umlage auf den Endverbraucher, also den Stromkunden, übertragen. Die EEG-Umlage wird jährlich bundesweit einheitlich festgelegt.

Was unterscheidet ÖKO BASIS STROM (Grundversorgung) von ÖKO FIX STROM bzw. ÖKO OK STROM?

Öko Basis Strom ist die Grundversorgung durch das Stadtwerk am See und beinhaltet keine Vertragslaufzeit.

Unsere Laufzeittarife Öko Fix Strom und Öko Ok Strom unterscheiden sich von unserer Grundversorgung durch deutlich günstigere Verbrauchspreise und eine Mindestvertragslaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten. Zudem haben die Produkte Öko Fix Strom und Öko Ok Strom eine Preisfixierung.

Unser Öko Ok Strom ist zusätzlich mit dem ok-Gütesiegel zertifiziert.

Wo wird ÖKO FIX STROM produziert?

Sie erhalten europäischen Ökostrom aus 100 % Wasserkraft. Die Produktion ist vom TÜV zertifiziert. Öko Fix Strom ist sauberer Strom ohne „Ökostromaufschlag“. So tragen Sie einfach und günstig zum Umweltschutz bei.

Wo wird ÖKO OK STROM produziert?

Sie erhalten europäischen Ökostrom aus 100 % Wasserkraft – und das gemäß den Kriterien des ok-Power-Labels. ok-Power ist ein Gütesiegel für Ökostrom-Produkte, die nachweislich zum Ausbau erneuerbarer Energien führen. Mindestens ein Drittel des Ökostroms muss aus Anlagen kommen, die nicht älter sind als acht Jahre. So wird konventionell erzeugter Strom Schritt für Schritt vom Markt verdrängt.

Wo befindet sich mein Stromzähler?

Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.

Ich wohne außerhalb des STADTWERK AM SEE-Netzgebietes und möchte mit meinem Zweitarifstromzähler (Doppeltarif-/Tag- und Nachtstromzähler) zum STADTWERK AM SEE wechseln. Geht das?

Außerhalb unseres eigenen Netzgebietes können wir keinen Nachtstromtarif anbieten. Gerne können Sie trotzdem einen günstigen Stromtarif vom Stadtwerk am See abschließen. Ihr Stromverbrauch wird in dem Fall jedoch nicht zwischen Tag- und Nachtstrom unterschieden, sondern beides zum selben Arbeitspreis abgerechnet.

Bietet das STADTWERK AM SEE die Stromeinspeisung von netzexternen Photovoltaikanlagen an?

Leider nicht. Eine Stromeinspeisung ist ausschließlich über den örtlichen Netzbetreiber möglich. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung.

Bietet das STADTWERK AM SEE einen Wärmepumpentarif für netzexterne Kunden an?

Wir bieten unseren Wärmepumpentarif an den Orten mit den Postleitzahlen 88090, 88633, 88677, 88693, 88697, 88709, 88719, 88682, 88690 und 88696 an. Bitte fragen Sie bei Interesse bei unserem Kundenservice an. Wir beraten Sie gerne.

Was ist im Falle eines Stromausfalls zu tun?

Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Gebäude begrenzt, dann prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall nicht auf Ihre Anlage begrenzt, rufen Sie uns bitte unter 0800 505 3333 an.

 Erdgas

Muss ich meinen Vermieter von einem Gasanbieterwechsel informieren?

Sie benötigen keine Einwilligung Ihres Vermieters, wenn Sie über einen eigenen Gaszähler für Ihre Wohnung verfügen und direkt mit Erdgas versorgt werden. Sie sind für uns der Vertragspartner und erhalten die Abrechnungen unmittelbar von uns.

Wie bekomme ich günstiges Erdgas vom STADTWERK AM SEE?

Der Anbieterwechsel ist ganz einfach, schnell und unkompliziert. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Ihren ungefähren Jahresverbrauch in unseren Tarifrechner ein.

So bekommen Sie eine breite Auswahl an verschiedenen Tarifen angezeigt.

Wählen Sie nun den gewünschten Tarif. Ökogas, mit Biogasanteil, längere oder kürzere Laufzeit – wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Über den Button „Jetzt wechseln“ können Sie den Antrag abschicken.

Sofort im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung zum Auftragseingang und nach wenigen Tagen Ihre Vertragsbestätigung mit allen wichtigen Infos.

Die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter und die Netznutzungsanmeldung übernehmen wir für Sie. Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag nur selbst, wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten.

Die Lieferung findet zum nächstmöglichen Termin bzw. zu Ihrem Wunschtermin statt. Dieser ist abhängig von Ihrer Kündigungsfrist.

Haben Sie Fragen? Gerne beraten wir Sie auch persönlich in einem unserer Kundenzentren.

Wo befindet sich mein Gaszähler?

Der Zähler befindet sich in den meisten Fällen in der Wohnung, im Keller oder im Flur. Fragen Sie einfach den Vermieter, wenn Sie den genauen Standort nicht kennen.

Wie hoch ist die Gassteuer und die CO2-Abgabe?

2024 beträgt die Gassteuer 0,55 Ct/kWh und die CO2-Abgabe 0,726 Ct/kWh.

Warum wird Erdgas in m3 abgelesen und in kWh abgerechnet?

Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m3), sondern der Brennwert, gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Gasverbrauch in m3. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Dieser Umrechnungsfaktor wird für jeden Bereich in unserem Versorgungsgebiet unter Bezugnahme des Brennwerts des Gases, des Gasdrucks und weiterer Faktoren errechnet.

Was muss ich bei Gasgeruch tun?

Betätigen Sie keine elektronischen Schalter oder Klingeln. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner. Bitte rufen Sie uns umgehend (von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung!) unter 0800 505 3333 an.

Wasser

Welche Qualität hat das STADTWERK AM SEE-Trinkwasser?

Die genauen Wasserwerte der Versorgungsgebiete von Friedrichshafen und Überlingen können Sie hier einsehen.

Wer setzt die Schmutzwassergebühren fest?

Die Gebühren werden von der Stadt Friedrichshafen bzw. der Stadt Überlingen festgesetzt. Wir ziehen die Schmutzwassergebühren im Namen des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung“ der jeweiligen Stadt ein und leiten diese direkt weiter. Bei Fragen zu den Schmutzwassergebühren wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtentwässerung Friedrichshafen oder Überlingen.

Was muss ich bei einem Rohrbruch tun?

Bitte Informieren Sie uns umgehend unter 0800 505 3333. Bitte beachten Sie: Das Stadtwerk am See ist für die Leitung bis zu der Wasserhauptabsperreinrichtung verantwortlich. Nach dieser ist der Hauseigentümer verantwortlich, und der Schaden muss durch ein Installationsunternehmen behoben werden.

Was muss ich nach einem Wasserschaden bzw. einer Austrocknungsmaßnahme tun?

Gerne erstellen wir Ihnen eine Bestätigung über die angefallenen Kosten für Ihre Versicherung. Reichen Sie uns hierfür einfach die Bescheinigung über die durchgeführte Austrocknungsmaßnahme ein, welche Sie von der Trocknungsfirma erhalten haben.

Rufen Sie uns unter 0800 505 2000 an. Wir beraten Sie gerne persönlich dazu.

Allgemein 

Was ist eine Preisfixierung?

Die Preisfixierung bezieht sich nur auf den Nettopreis. Davon ausgeschlossen sind: Änderungen der Umsatz- bzw. Gas- und Stromsteuer, sowie der Umlagen bei Strom (EEG-Umlage, §19 StromNEV-Umlage und KWK-Umlage). Des Weiteren bezieht sich die Preisfixierung auch nicht auf Einführung oder Erhöhung eventueller neuer Steuern sowie neuer Umlagen.

Hat mein Vertrag eine Mindestlaufzeit?

Beziehen Sie Ihren Strom/Ihr Gas über den Grundversorgungstarif Öko Basis Strom und Basis Gas, haben Sie keine Mindestlaufzeit. Sie können den Grundversorgungstarif jeweils zum nächsten Ersten des Monats kündigen. Haben Sie einen Laufzeitvertrag abgeschlossen, haben Sie die im Vertrag angegebene Mindestlaufzeit, sofern sich der Nettopreis in dieser Zeit nicht erhöht. Bei dieser Preisänderung greift das Sonderkündigungsrecht. Die genauen Vorgaben können Sie Ihrem Vertrag entnehmen. Gerne beraten wir Sie hier im Internet oder auch persönlich zu dem für Sie optimalen Tarif.

Was muss ich Ihnen bei einem Umzug mitteilen?

Ein Umzug muss 10 Werktage vor dem Umzugsdatum schriftlich erfolgen. Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer, Zählernummer, den Zählerstand, Ihren Vor- bzw. Nachmieter, Ihre neue Rechnungsanschrift und Ihre Bankverbindung mit. Am einfachsten geht das über unser Formular.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Grundversorgungstarife können Sie jederzeit schriftlich mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats kündigen. Unsere Sondertarife haben nach Vertragsabschluss zunächst die im Auftrag angegebene Mindestvertragslaufzeit. Diese können nur bei Preisänderungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung – nicht jedoch nach diesem Zeitpunkt – in Textform gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch. Bei einer Erhöhung des Nettopreises besteht ein Sonderkündigungsrecht. Hier können Sie Ihren Vertrag kündigen.

Wie kann ich kündigen?

Sie können Ihren Vertrag in Textform oder über dieses Formular kündigen.

Rechnung 

Ich verstehe die Rechnung nicht ganz.

Hier bieten wie Ihnen eine ausführliche Erklärung der Rechnung an. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich weiter.

Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt?

Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge (bei uns in der Regel 12) bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnung. Natürlich kalkulieren wir die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und bei jahreszeitlichen Schwankungen beim Verbrauch.

Wie oft muss ich meinen Abschlag zahlen?

Sie zahlen in einem vollen Kalenderjahr 12 Abschläge.

Wie kann ich meine Rechnung und Abschläge bezahlen?

Am einfachsten ist es, die Beträge als Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Dazu erteilen Sie uns bitte schriftlich ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie natürlich jederzeit widerrufen können. Es genügt ein formloses Schreiben mit Angabe der Kundennummer, Ihrer BIC, IBAN und Ihrer Unterschrift. Ihre BIC und IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug. Möglich ist auch eine Überweisung der Beträge, oder Sie richten einen Dauerauftrag ein. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kundennummer an, damit Ihre Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.

Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung/Rechnung?

Nein, unser Versorgungsvertrag sowie jede Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen.

Wann bekomme ich die Jahresverbrauchsrechnung?

Die Jahresverbrauchsrechnung erhalten Sie Ende Januar/ Anfang Februar. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung zeitnah.

Unser Tipp: Nutzen Sie das Kundenportal. Dort können Sie alle Ihre Rechnungen abrufen, Abschläge ändern, Daten anpassen und erhalten außerdem ausführliche Analysen zu Ihrem Verbrauch. Zudem können Sie alle Ihre Verträge verwalten und haben so einen perfekten Überblick über alles was Ihre Energie zu Hause angeht.

Warum erfolgt bei der Jahresabrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?

Aufgrund von Änderungen bei Preisen/Tarifen oder Abgaben muss der Abrechnungszeitraum aufgeteilt werden, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.

Was passiert mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung?

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abschlagszahlungen gegeben haben, überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben. Den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Sollte uns keine Bankverbindung von Ihnen vorliegen, verrechnen wir ein eventuelles Guthaben mit den Folgeabschlägen.

Warum wird trotz eines Leerstands einer Wohnung ein Betrag in Rechnung gestellt?

Der Leerstandsbetrag ist geringer und deckt die Kosten für Ihren Grundpreis sowie den Messstellenbetrieb ab.

Warum wurde einen Monat nach meinem Auszug noch ein Abschlag abgebucht?

Die Abbuchung betrifft den vorherigen Monat. Die Abschläge werden nämlich immer am ersten Werktag des Folgemonats fällig.

Ich habe meinen Zählerstand bei Ihnen bereits abgegeben. Warum bekomme ich trotzdem eine Ablesekarte? Warum bekomme ich trotzdem eine Ablesekarte?

Dies lässt sich manchmal leider nicht vermeiden, da die Übermittlung und Verarbeitung der Daten etwas Zeit benötigt. Wenn Sie uns Ihren Zählerstand aber bereits mitgeteilt haben, können Sie die Ablesekarte vernichten.

Kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen lassen?

Natürlich. Melden Sie sich bei uns und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand drei Monate nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.

Die Jahresabrechnung erscheint mir viel zu hoch. Was kann ich tun?

Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Ableseständen besteht, melden Sie sich bitte und teilen uns Ihren Zählerstand mit.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich oder unter 0800 505 2000 hierzu.

Kann ich den Abschlag auch zum 15. des Monats begleichen?

Das ist leider nicht möglich, da wir die Zahlungen ausschließlich zum Monatsanfang einziehen.

Wann erhalte ich meine Mandats-Referenz?

Als Neukunde erhalten Sie Ihre persönliche Mandats-Referenz mit der Bestätigung des Lieferbeginns vom Stadtwerk Am See mitgeteilt. Bestandskunden wird dies im Rahmen einer Abschlagszahlung im Verwendungszweck mitgeteilt. Dort wird dann Ihre persönliche Mandats-Referenz und die Gläubiger-ID vom Stadtwerk Am See mitgeteilt.

STADTWERK AM SEE 

Was muss ich tun, damit ich Kunde beim STADTWERK AM SEE werde?

Wenn Sie als Neukunde zum Stadtwerk am See kommen möchten, können Sie sich online oder in einem unserer Kundenzentren über unsere Tarife informieren und einen Energieliefervertrag ausfüllen. Wir beraten Sie sehr gerne.

Wie erreiche ich das STADTWERK AM SEE, wenn ich Fragen habe?

Sie können uns telefonisch über unsere kostenlose Hotline 0800 505 2000 erreichen. Unsere Mitarbeiter der Kundenzentren nehmen die Anrufe entgegen.
Ihre schriftlichen Anfragen können Sie uns per E-Mail über service@stadtwerk-am-see.de oder per Post an Kornblumenstraße 7/1, 88036 Friedrichshafen zukommen lassen.

Wo erhalte ich eine persönliche Beratung?

Das Stadtwerk Am See ist in zwei Städten mit insgesamt drei Kundenzentren vertreten. Dies sind: Kundenzentrum Friedrichshafen, Kundenzentrum Friedrichshafen Stadt und Kundenzentrum Überlingen.

In unseren Kundenzentren erhalten Sie eine persönliche Beratung, Informationen rund um das Thema Energie und zum Stadtwerk Am See. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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