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Stadtwerk am Kümmern. Telefonisch. Digital. Persönlich. 

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Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr

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Hier erklären wir die Jahresabrechnung
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Telefon besetzt und Wartezeiten bei Mailantwort? Das ist leider auch bei uns derzeit nicht vermeidbar. Denn natürlich haben derzeit viele Kund:innen viele Fragen. Unsere Kundenberater:innen arbeiten am Limit, wir haben unsere Kundenberatung verstärkt und bemühen uns, Ihnen baldmöglich Antworten zu geben. Allerdings kann es schon mal etwas länger dauern.

Aktuelle Informationen zur Energiekrise finden Sie hier.

Die richtigen Kontaktdaten für Ihr Anliegen  

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Unsere Kundenzentren

Kundenzentrum Friedrichshafen 
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8:00 - 12:30 Uhr & 14:00 - 17:00 Uhr

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88046 Friedrichshafen

T 07541 505-219
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Informationen zu Ihrem Umzug

Umzüge sind immer der Startschuss für etwas Neues – und ziemlich viel Stress. Nicht unbedingt. Hier finden Sie alles rund um das Thema Umzug. Kompakt und auf einem Fleck. Damit Ihr Umzug wie am Schnürchen läuft.

Auszug (Abmeldung)

Sie ziehen aus Ihrer bisherigen Wohnung/Ihrem bisherigen Haus aus? Dann melden Sie Ihre Strom-, Wasser-, oder Gaszähler einfach schriftlich bei uns ab. Das geht am besten über unser Auszugsformular. Senden Sie uns das Formular einfach ausgefüllt und unterschrieben zu. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Wichtig:

  • Das ausgefüllte und unterschriebene Auszugsformular muss mindestens 14 Tage vor dem Datum der Übergabe (Auszug/Verkauf) bei uns eingehen.
  • Nach dieser Frist ist die Abmeldung bis max. 6 Wochen rückwirkend möglich. Hierzu müssen allerdings die Daten und die Unterschrift des Nachmieters/des neuen Besitzers vorliegen.

Schicken Sie uns das Formular am besten ganz unkompliziert per Mail zu. Natürlich freuen wir uns auch über Post oder Ihren Besuch in einem unserer drei Kundenzentren.

Einzug (Anmeldung)

Sie ziehen in eine andere Wohnung oder in ein anderes Haus? Gerne übernehmen wir die Anmeldung Ihres neuen Strom-, Wasser- und ggf. Gaszählers – kurzum Ihrer neuen Energie-Abnahmestelle. Alles was wir hierfür von Ihnen benötigen, ist das ausgefüllte und unterschriebene Einzugsformular.

Wichtig:

  • Die Anmeldung kann vor dem Datum der Übernahme (Einzug/Kauf) oder bis max. 6 Wochen rückwirkend erfolgen.

Schicken Sie uns das Formular am besten ganz unkompliziert per Mail zu. Natürlich freuen wir uns auch über Post oder Ihren Besuch in einem unserer drei Kundenzentren.

Umzugs-Checkliste

So ein Umzug bedeutet auch immer eine ellenlange Liste mit zu erledigenden Aufgaben – und vielleicht auch das ein oder andere Fragezeichen im Kopf. Wir sorgen für Ordnung! Mit unserer Umzugs-Checkliste haben Sie alle offenen Aufgaben rund um Ihren Umzug im Blick und vergessen garantiert nichts – versprochen.

Hinweisgebersystem 

Als verantwortungsvolles und verlässliches Unternehmen wollen und müssen wir uns jederzeit regelkonform verhalten – nach außen und nach innen. Deshalb haben wir zur Aufdeckung möglicher Verstöße zusätzlich zum bereits bestehenden internen Compliance-System (Meldung an den zuständigen Compliance-Officer oder an die interne Compliance-Hotline) ein Hinweisgebersystem eingerichtet.

Hier können Sie insbesondere potentielle Regelverstöße zu folgenden Themengebieten melden:

Die Hinweise werden von einer externen, unabhängig agierenden Datenschutzkanzlei aufgenommen und bearbeitet. Diese Datenschutzkanzlei prüft eingehende Hinweis sorgfältig und behandelt diese strikt vertraulich, auch gegenüber dem Unternehmen.

Ein Hinweis kann telefonisch oder per E-Mail über die nachfolgenden Kontaktdaten abgegeben werden. Die hier veröffentlichten Kontaktdaten gelten als „externer Meldekanal“ und werden – wie gesagt – von einer unabhängigen Stelle verarbeitet.

Einen Hinweis können Sie abgeben über:
Telefon: +49 (0)7542 949 21 00 90
E-Mail: hinweisgebersystem.stadtwerk-am-see@ddsk.de 

Kundenbeschwerden gehören dagegen nicht ins Hinweisgebersystem. Bitte richten Sie diese an anfragemanagement@stadtwerk-am-see.de 

Angabe von persönlichen Daten

Wenn Sie einen Hinweis geben möchten, können Sie entscheiden, ob Sie ihre persönlichen Daten angeben oder nicht.

  • Ohne Angabe personenbezogener Daten: Dies können Sie bei Verwendung unseres externen Meldekanals über die Unterdrückung Ihrer Rufnummer erreichen oder über die Nutzung einer nicht zuordenbaren E-Mail-Adresse zu Ihrer Person. Dann sind allerdings Rückfragen, die zur Klärung des Falles beitragen könnten, nicht möglich.
  • Wenn Sie gegenüber der externen Meldestelle Ihren Namen offenlegen, können Sie jedoch auch hier auf die Anonymität hinweisen. Ihr Name wird dann gegenüber unserer Organisation nicht offengelegt. Die externe Meldestelle kann dann aber Ihre Daten zur weiteren direkten Kontaktaufnahme verwenden, bspw. bei Rückfragen oder Statusmeldungen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Hinweisgeber oder als eine von einem Hinweis betroffene Person können Sie unseren Datenschutzhinweisen entnehmen.

Weitere Informationen zur Meldung von Hinweisen

Sofern ein vermuteter Verstoß gemeldet werden soll, muss sichergestellt werden, dass der Inhalt der Meldung auch von einer fachfremden Person nachvollzogen werden kann. Inhaltlich sollte sich der Hinweis deshalb an folgenden Fragestellungen orientieren:

  • Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?
  • Was? Was ist passiert? Was ist der genaue Sachverhalt? Was ist der Schwerpunkt der Meldung?
  • Wer? Wer ist am Vorfall beteiligt (bspw. Personen, Abteilungen und/oder Geschäftspartner) und wer wurde bereits darüber informiert?
  • Wann? Zu welchem Zeitpunkt und wie häufig trat das Fehlverhalten bereits auf?

Gegebenenfalls erforderliche weitere Sachverhaltsaufklärungen werden im Rahmen der jeweils einzuhaltenden gesetzlichen Regelungen durchgeführt, insbesondere im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Auf der anderen Seite: Sollten Sie bewusst Falschmeldungen abgeben, um Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu schädigen oder zu verunglimpfen, kann dies arbeitsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Melden Sie daher nur potenzielle Regelverstöße, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind.

 

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