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Legionellen-Untersuchung
Am 14.12.2012 trat die zweite Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft, nach der das Trinkwasser aus folgenden Anlagen erstmals bis Ende 2013 und dann im Dreijahresrhythmus auf Legionellen untersucht werden muss:- Anlagen, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben.
- Anlagen, die über Duschen oder sonstige Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser verfügen.
- Großanlagen zur Trinkwassererwärmung mit einem Speichervolumen von über 400 Liter oder einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern.
Ansprechpartner für die Betreiber von überprüfungspflichtigen Anlagen ist ausschließlich das VIU, das Fachmann für die Einhaltung der Trinkwasserhygiene in der Inneninstallation ist und den Betreiber umfassend berät.
Möchten Sie als Vertragsintallateur der SWSee uns mit der Leistung Probeentnahme und Laboruntersuchung im Rahmen einer Legionellenprüfung beauftragen, verwenden Sie bitte dazu das Formular „Auftrag zur Legionellenuntersuchung“.
Weitere Informationen zur Trinkwasser-Installation in Gebäuden und zur Legionellenuntersuchung finden Sie:
- Beim Landratsamt Bodenseekreis, Gesundheitsamt
- Hinweise des Bundesministeriums für Gesundheit zur Untersuchung auf Legionellen in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung
- Beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
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Beim SHK-Fachverband, z.B. die Fachinformation „Technische Maßnahmen zur Einhaltung der Trinkwasserhygiene“
Haben Sie Fragen? Ihr Ansprechpartner ist:
Claus EggerT 07541 505-378
F 07541 505-60378