Stromleitungen

Netzanschluss

Baustandards für Installateure

Technische Mindestanforderungen

Netzanschlussbedingungen Niederspannung

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz sind durch die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vorgegeben.

In unseren ergänzenden Bestimmungen zur Netzanschlussverordnung finden Sie die gültigen Preise für die Erstellung eines Netzanschlusses.

In unserem Hausanschlussportal können Sie bequem online Baustrom, Bauwasser, Neuanschlüsse, Umverlegungen, Abtrennungen, Stilllegungen sowie Isolation von Freileitungen beantragen.

Zum 01.02.2024 treten im Netzgebiet der Stadtwerk am See GmbH & Co. KG die nachstehenden Technischen Anschlussbedingungen in Kraft. Gleichzeitig treten die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen TAB außer Kraft.

Hinweis zur Kapitel 11 "Auswahl von Schutzmaßnahmen":
Wir weisen darauf hin, dass nach VDE-AR-N 4100 für Wohngebäude-Neubauten eine Erdungsanlage erforderlich ist. Ergänzend hierzu gibt DIN 18015-1:2020-5 Abschnitt 7 vor, dass bei Erdungsanlagen, die nicht nach DIN 18014 ausgeführt werden, deren Gleichwertigkeit sicherzustellen ist. Dies gilt auch im Netzgebiet der Stadtwerk am See GmbH & Co. KG. Weitere Informationen hierzu können auf der Homepage des VDE/FNN eingesehen werden.

Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und sonstige Verbrauchseinrichtungen können Sie hier anmelden:

Das Formulare zum Einbau eines Zählers finden Sie hier:


Netzanschlussbedingungen Mittelspannung

Zum 01.11.2019 trat im Netzgebiet der Stadtwerk am See GmbH & Co. KG die nachstehenden Technischen Anschlussbedingungen in Kraft. Gleichzeitig tritt die bis zu diesem Zeitpunkt geltende TAB außer Kraft.

Hinweis:
Abweichend und ergänzend zur nachstenden TAB Punkt 6.2.2.7 sind beim Stadtwerk am See auch Stromwandler die mit 1,2-fachem Nennstrom belastet werden können zugelassen:
Übersetzung 400A / 1A
5P20 ext. 120%, 5VA
 

Die gültigen Formulare der Mittelspannung finden Sie folgend, Formulare für Erzeugungsanlagen in der Mittelspannung finden Sie weiter unten:


Netzanschlussbedingungen für Erzeugungsanlagen

Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen, dann finden Sie hier alle Informationen.

Möglicherweise ist eine Stromeinspeisung in unser Netz ohne vorherige Netzverstärkung gar nicht oder nicht im gewünschten Umfang möglich. Wir empfehlen daher frühzeitig vorab die Anschlussmöglichkeit über eine Netzuntersuchung prüfen zu lassen.

Die Errichtung und Betrieb einer Erzeugungsanlage müssen so erfolgen, dass ein netzverträglicher Parallelbetrieb (Netzkopplung) gewährleistet ist und unzulässige Rückwirkungen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik ausgeschlossen werden.

Der Ablauf erfolgt für Anlagen bis 135 kW grundsätzlich nach Vorgabe der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 und für Anlagen über 135 kW nach VDE-AR-N 4110.

Bitte beachten Sie die Meldepflicht im Marktstammdatenregister!

Allgemeine Formulare für Erzeugungsanlagen:

Formulare für Erzeugungsanlagen in der Niederspannung:

Formulare für Erzeugungsanlagen in der Mittelspannung:


Thomas Mattner
T 07541 505-595
thomas.mattner@stadtwerk-am-see.de

 

Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR ist ein behördliches Register auf Basis von §§ 111e und 111f des Energiewirtschaftsgesetzes und wird von der Bundesnetzagentur geführt.


Eva Haas

T 07541 505-125
eva.haas@stadtwerk-am-see.de  

 

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