Im Januar 2021 führte die Bundesregierung die CO2-Besteuerung ein. Ziel: fossile Brennstoffe, die unsere Umwelt durch einen hohen CO2-Ausstoß belasten, werden teurer – ein Anstoß zum Umdenken. Denn bis 2045 will Deutschland klimaneutral sein, ein ambitioniertes Ziel.
Aufgrund der Treibhausgasminderungsverpflichtungen gemäß § 8 Abs. 2 der neuen Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 („EBeV 2030“) sind wir verpflichtet, ab dem Lieferjahr 2023, CO2-Kosten gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf Bioerdgasliefermengen in Rechnung zu stellen.
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