Zeppelin Überlingen

Messstellenbetrieb

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs an den Messstellen von Letztverbrauchern in dem Bereich Elektrizität durch einen vom Anschlussnutzer beauftragten Messstellenbetreiber im Netzgebiet des Netzbetreibers auf der Grundlage des EnWG und des MsbG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung. Der Muster-Rahmenvertrag entspricht den standardisierten Vertrag der Bundesnetzagentur nach Beschluss BK6-17-042.

Technische Mindestanforderungen Gas

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