Netzzugang / Entgelte
Lieferantenrahmen- / Netznutzungsvertrag
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017, Az.: BK6-17-168, den Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt.
- Lieferantenrahmenvertrag Strom pdf 0.8MB
- Anlage a Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) pdf 1.2MB
- Anlage b Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) xlsx 22.8KB
- Anlage c Zuordnungsvereinbarung pdf 1.8MB
- Kontaktdatenblatt Netzbetreiber pdf 0.2MB
Standardlastprofile
Für die Belieferung von Entnahmestellen mit einer Jahresentnahme unter 100.000 kWh geben wir als Stromnetzbetreiber synthetische Lastprofile vor, die dem durchschnittlichen viertelstündlichen Abnahmeverhalten der jeweiligen Kundengruppe entsprechen.
Für die Kundengruppen Haushalt, Wärmepumpe, Elektromobilität und Speicherheizung verwenden wir eigene auf unser Netzgebiet zugeschnittene Profile. Für die restlichen Kundengruppen verwenden wir die VDEW-Standardlastprofile.
Als maßgebliche Temperaturmessstelle für die Tagesmitteltemperatur ist die Messstelle in Friedrichshafen (Flughafen Friedrichshafen, Messstellennummer 10936) festgelegt.
- Eigene Standardlastprofile xlsx 1.4MB
- Tagesmitteltemperaturen xlsx 50.5KB
Netzentgelte
Mit der Entrichtung des Netzentgelts wird die Nutzung der Netz- oder Umspannebene des jeweiligen Netzbetreibers, an die der Netznutzer angeschlossen ist, sowie aller vorgelagerten Netz- und Umspannebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Stromnetzentgeltverordnung geregelt.
Folgend finden Sie die Preise für die Netznutzung unserer Netz- und Umspannebenen und die Preise für den konventionellen Messstellenbetrieb.
- Preisblatt Netznutzung Strom 2024 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung Strom 2023 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung Strom 2022 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung Strom 2021 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung Strom 2020 pdf 0.2MB
- Preisblatt Netznutzung Strom 2019 pdf 0.1MB
- Preisblatt Netznutzung Strom 2018 pdf 0.1MB
Individuelle Netzentgelte
Zusätzlich zu den genannten Netzentgelten sind die Sonderformen der Netznutzung „Atypisch“, „Stromintensiv“ und „Singuläre Betriebsmittel“ gesetzlich im § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt.
- Hochlastzeitfenster 2024 pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster 2023 pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster 2022 pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster 2021 pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster 2020 pdf 0.2MB
- Hochlastzeitfenster 2019 pdf 0.1MB
- Angezeigte und vereinbarte individuelle Netzentgelte pdf 0.2MB
Entgelte für dezentrale Einspeisung
Für die Berechnung vermiedener Netzentgelte aus dezentraler Einspeisung in unser Stromnetz gilt das folgende Referenzpreisblatt Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des § 18 StromNEV in Verbindung mit dem VDN-Leitfaden ermittelt.