Wärme
STADTWERK AM UNTERNEHMEN
Clevere Wärme-Konzepte für Firmen
In der Wärme steckt „Musik“. Denn nirgends sonst können Sie mit intelligenten und günstigen Lösungen so viel bewirken. Für Ihre Stakeholder. Ihre Mitarbeiter. Ihre Kunden. Worauf warten Sie? Es ist Zeit für smarte Ideen.
Nahwärme-Lösungen
Hallo Zukunft! Denken Sie nicht nur mit. Sondern weiter. Wir haben schon mal vorgelegt. Mit intelligenten Wärme-Lösungen für Ihr Unternehmen, Ihre Kommune, Ihr Wohngebiet. Denn mit Nahwärme schalten Sie mehrere Wärmeverbraucher über ein Wärmenetz zusammen. Und versorgen sie über eine oder mehrere Heizzentralen. Hocheffizient. Günstig. Ökologisch.
Dabei können Sie wählen, welche Energie Sie nutzen: effiziente Blockheizkraftwerke (BHKW), Holzhackschnitzelheizungen oder Wärmepumpen zum Beispiel. Aber auch industrielle Abwärme, Biogas, Sonnenenergie oder Geothermie lassen sich in ein Wärmenetz integrieren. Ökologie und Effizienz also ganz nach Ihren Wünschen.
Und noch mehr: Als Gebäudeeigentümer halten Sie aktuelle und künftige Gesetzesvorgaben wie das Gebäudeenergiengesetz (GEG) und das Erneuerbare Wärmegesetz (EWärmeG) ein. Ohne zusätzliche Maßnahmen am Gebäude.
Unsere Lösungen für Sie:
- Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb Ihrer Wärmeversorgung aus einer Hand
- Stabiler Wärmepreis, keine zusätzlichen Kosten für Investition, Wartung und Reparatur. Nahwärme ist auch auf lange Sicht kostenstabil.
- Verschiedene Energieerzeugungsarten möglich, auch in Kombination
- Höchste Energieeffizienz durch optimal gedämmte Wärmeverteilrohre
- Anlage individuell plan- und realisierbar
- 24/7 Service für Überwachung, Wartung und Reparatur
Ihre Vorteile:
- Sicherheit und Komfort durch 24/7-Service
- Wärmeübergabestation im Haus ist wartungsarm und weitgehend störungsfrei.
- Übergabestation benötigt deutlich weniger Platz im Keller.
- Saubere Luft im Quartier: Bei zentraler Erzeugung kommen sehr wirksame Abgasfilter zum Einsatz.
- Planbare und stabile Kosten
- Automatische Erfüllung der aktuellen und auch künftigen gesetzlichen Auflagen.
- Ihr Beitrag zum Klimaschutz: je mehr Anschlussnehmer am Netz, desto klimafreundlicher.
- Nahwärme ist "enkeltauglich": Ihr Gebäude gewinnt auch langfristig an Wert.
RundumWärme/Wärme-Contracting
Ungeplante Kosten und kurzfristige Investitionen? Sparen Sie sich das doch einfach. Wir übernehmen für Sie den Umbau oder Neubau Ihrer Wärmeversorgung. Sicher. Effizient. Ökologisch. Nach neuesten Standards. Und vor allem: günstig und zu planbaren Kosten. Ach ja: Den Energieträger können Sie sich ebenfalls aussuchen.
Unsere Lösungen für Sie:
- Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Reparatur Ihrer Wärmeversorgung
- Ein Wärme-Komplettpreis
- 24/7 Überwachung, Wartung und Reparatur
- Abrechnungsservice
- Energieträger individuell wählbar
- Auch für bestehende Anlagen möglich
Ihre Vorteile
- Planbare langfristige Kosten, keine Investitionen
- Hohe Wirtschaftlichkeit
- 24/7-Service
Photovoltaik Contracting
Machen Sie Ihre Energiewende doch einfach selber. Und nutzen Sie Ihren hausgemachten Strom. Wir unterstützen Sie dabei. Denn mit Photovoltaik Contracting brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb Ihrer PV-Anlage übernehmen wir. Und wenn Sie wollen auch den Energiespeicher im Gebäude.
Unsere Lösungen für Sie:
- Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage
- Photovoltaik-Anlage zur Pacht oder zum Kauf
- Wahlweise mit oder ohne Speicher
- Finanzierung über Kooperationen mit regionalen Kreditinstituten
- technische Betriebsführung inklusive Anlagenüberwachung, Störungsbeseitigung, Instandhaltung, Wartung, technische Überprüfung der Rechnungen und Einspeiseabrechnungen
- Individuelle Lösungen für Ihre Anforderungen: kostenoptimierte Planung und Umsetzung
Ihre Vorteile:
- Von der Planung bis zum Betrieb alles aus einer Hand
- Hohe Transparenz durch fixe monatliche Pacht- und Betriebsführungsentgelte
- Senkung der Stromkosten durch ökologische und nachhaltige Eigenstromnutzung
- Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und Sie erhalten die EEG-Vergütung.
- Wertsteigerung Ihres Objektes
Energiekonzepte
Innovative und gesamtheitliche Energielösungen für Kommunen und Quartiere: Ein Energiekonzept verschafft Ihnen einen Überblick über Möglichkeiten einer innovativen Versorgung mit Wärme, Strom und Telekommunikation. Wir ermitteln Potenziale für erneuerbare Energien, Nahwärme, E-Mobilität, ÖPNV und CarSharing. Berücksichtigt werden Neubau-, Bestand- und Mischgebiete. Je nach Bedarf bieten wir Ihnen sowohl maßgeschneiderte Konzepte als auch weiterführende Studien an.
Unsere Lösungen für Sie
- Individuelle Zieldefinition, zugeschnitten auf Ihre Anforderungen.
- Betrachtung und Vergleich innovativer Technologien für die Wärmeversorgung, wie BHKWs, Solarthermie, Holzhackschnitzel-Kesseloder Wärmepumpen.
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Energiekonzepte
- Berücksichtigung relevanter Förderprogramme bei der Umsetzung
- Berücksichtigung von Glasfaseranschlüssen und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
- Konkrete Handlungsempfehlungen unserer Experten
- Ausgearbeiteter Bericht zurVorstellung für Gremien
- Umsetzung des Energiekonzepts nach Kundenwunsch
Ihre Vorteile
- Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb Ihrer Wärmeversorgung aus einer Hand
- Unterstützung auch bei Förderungen
- Sie erhalten konkrete Umsetzungsvorschläge – und auf Wunsch auch Unterstützung bei der Umsetzung.
- Erfahrener, leistungsstarker Partner bei Konzept und Umsetzung
- Sie erschaffen ein Projekt mit Strahlkraft und Vorreitercharakter.
Zertifizierung Primärenergiefaktoren, Energiequellenkennzahlen und Emissionsfaktoren
Die Zertifizierungen nach AGFW Arbeitsblatt FW 309-1 und FW 309-5 i. V. m. FW 309-7 sind ein wichtiger Indikator zur Bewertung, wie wertvoll und wirtschaftlich Ihre Wärmeversorgung ist. Neben der Höhe von möglichen Zuschüssen und Fördermitteln geht es hier auch um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Wir zertifizieren gerne Ihre Nah- und Fernwärmeversorgung, sprechen Sie uns einfach an.
Betreiberpflichten nach GEG 2024 für Gebäude mit mehr als 6 Wohneinheiten
Die Pflicht zur Wartung von Heizungs-, Kühl-, Raumlufttechnik-und Warmwasserversorgungsanlagen durch Fachkundige wird erweitert: für Wärmepumpen aber auch für Heizungsanlagen - ab 1. Oktober. Wer die Bestimmungen nicht beachtet, dem drohen Strafen.
Verschärfung von Betreiberpflichten ab 01.01.2024
Pflicht zur Wartung von Heizungs-, Kühl-, Raumlufttechnik-und Warmwasserversorgungsanlagen durch Fachkundige
§60a Betriebsprüfung von Wärmepumpenanlagen
2 Jahre nach Inbetriebnahme und dann im 5 Jahresrhythmus durch Fachkundige (gilt für alle Anlagen mit IBN ab 31.09.2023, die mehr als 6 Wohn-oder Gewerbeeinheiten versorgen)
Prüfung hydraulischer Abgleich
- Einstellung Heizkurve, Abschalt-oder Absenkzeiten, Heizgrenztemperatur, Einstellung der Warmwasserbereitung, Pumpeneinstellung, Bivalenzpunkt bei Hybridanlagen, Vor-und Rücklauftemperaturen, Druck im Ausdehnungsgefäß, messtechnische Auswertung der JAZ und Empfehlungen für Verbesserungen, Füllstand Kältemittel, hydraulischer Komponenten, elektrischer Anschluss, Kontrolle Außeneinheit, Dämmung der Rohrleitungen
- Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse
Fachkundige: Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Ofen-und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker, gelistete Energieberater
Verschärfung von Betreiberpflichten ab 01.10.2024
§60b Betriebsprüfung von Anlagen, die keine Wärmepumpen sind
15 Jahre nach Inbetriebnahme für Anlagen die nach 30.09.2009 eingebaut wurden durch Fachkundige (gilt für alle Anlagen, die mehr als 6 Wohn-oder Gewerbeeinheiten versorgen), für alle älteren Anlagen gilt die Frist bis 30.09.2027
- Einstellung Heizkurve, Abschalt-oder Absenkzeiten, Heizgrenztemperatur, Einstellung der Warmwasserbereitung, Pumpeneinstellung, Vor-und Rücklauftemperaturen, Dämmung der Rohrleitungen, Empfehlungen für Verbesserungen
- Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse
- Pflicht zur Durchführung von Optimierungsmaßnahmen
- Betriebsprüfung soll im Rahmen ohnehin stattfindender Tätigkeiten Fachkundiger durchgeführt werden: Kehr-und Überprüfungstätigkeiten, Feuerstättenschau, Heizungswartung oder bei Durchführung hydraulischer Abgleich
- Ausnahmen bei Gebäudeautomation oder Betrieb durch Contractoren
Fachkundige: Schornsteinfeger, Installateure und Heizungsbauer, Kälteanlagenbauer, Ofen-und Luftheizungsbauer, Elektrotechniker, gelistete Energieberater
§60c Hydraulischer Abgleich für alle neu eingebauten Anlagen, die mehr als 6 Wohn- oder Gewerbeeinheiten versorgen
Ersetzt die EnSimiMaV (bis 30.09.2024 nur für Gasheizungen gültig)
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN 12831
- Prüfung und Optimierung Heizflächen auf niedrige Vorlauftemperatur
- Anpassung Vorlauftemperatur
- Verfahren B nach ZVSHK und VDZ-Neuauflage April 2022
- Die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist einschließlich der Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und des Drückens im Ausdehnungsgefäß schriftlich festzuhalten und dem Verantwortlichen mitzuteilen.
- Die Bestätigung nach Satz 1 ist auf Verlangen dem Mieter unverzüglich vorzulegen.