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Gaspreiszusammensetzung

So setzt sich der Arbeitspreis (Preis pro kWh) zusammen

Arbeitspreis Grafik

Ab dem 01.04.2024 beträgt die Mehrwertsteuer 19%. Deren Anteil am Bruttopreis beläuft sich dabei auf 16%. Die Anteilswerte sind jeweils kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.

Erdgassteuer

Die Energiesteuer für Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Die Erdgassteuer bleibt unverändert und liegt bei 0,55 Ct/kWh.

CO2-Abgabe

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist die gesetzliche Grundlage. Es ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Es schreibt u.a. vor, dass seit 01.01.2021 Energielieferanten für die Menge, des an ihre Kunden gelieferten Erdgases, CO2-Zertifikate erwerben müssen.

Zum 01.01.2023 wurden die Anforderungen an Bioerdgas im Zusammenhang des BEHG deutlich verschärft. Bisher konnte auf Basis der zuvor geltenden Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 („EBeV 2022“) bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen für den Bioenergieanteil der mit Erdgas belieferten Kunden ein Emissionsfaktor von Null angewendet werden. Aufgrund der Treibhausgasminderungsverpflichtungen gemäß § 8 Abs. 2 der neuen Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 („EBeV 2030“) werden ab dem Lieferjahr 2023 die CO2-Kosten gemäß BEHG auf Bioerdgasliefermengen in Rechnung gestellt.

Die CO2-Abgabe je kWh ist bundesweit gesetzlich fixiert. Sie steigt 2024 auf 0,816 Ct/kWh (2023: 0,544 Ct/kWh).

Gasspeicherumlage

Die Gasspeicherumlage wird seit dem 01.10.2022 erhoben. Ziel dieser Umlage ist die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für die Gasspeicher und soll Kosten ersetzen, die der Firma Trading Hub Europe (THE) zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit entstehen, etwa für den Einkauf von Gas. THE ist für die deutsche Gasmarkt-Organisation zuständig. Sie soll bis voraussichtlich 31.03.2025 erhoben werden.

Sie steigt 2024 auf 0,186 Ct/kWh (seit 01.07.2023: 0,145 Ct/kWh). 

Die nächstmögliche Festsetzung erfolgt zum 01.07.2024.

Bilanzierungsumlage

Die staatliche Bilanzierungsumlage dient dazu, die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes zu garantieren. Wird beispielsweise mehr Gas verbraucht als geplant, muss der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt beschafft werden. 

Die SLP-und RLM-Bilanzierungsumlage liegt seit 01.10.2023 bei 0,00 Ct/kWh.

Detaillierte Informationen zu gibt es hier.

Konzessionsabgabe

Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabeverordnung (KAV) erhalten Städte und Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen für Strom- und Erdgasleitungen. Sie variiert nach Größe der Gemeinde.

Die Konzessionsabgabe im SWSee Netzgebiet für Sondervertragskunden bleibt unverändert und liegt bei 0,03 Ct/kWh. In der Grundversorgung liegt diese durchschnittlich bei 0,25 Ct/kWh.

Netznutzungsentgelt

Die Netzentgelte werden von den örtlichen Netzbetreibern u.a. für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Betrieb und Ausbau der Netze erhoben. Sie sind für alle Stromanbieter gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung. Die Netzentgelte teilen sich auf einen jährlichen Grundpreis und einen Arbeitspreis je durchgeleiteter Kilowattstunde auf.

Das Netznutzungsentgelt im Erdgasnetz des Stadtwerks am See bei einem Verbrauch von 5.001 bis 50.000 kWh/Jahr steigt 2024 im Arbeitspreis auf 1,555 Ct/kWh (2023: 1,456 Ct/kWh).

So setzt sich der Grundpreis (pro Jahr) zusammen

Grundpreis Grafik

Messen und Abrechnen

Hier sind zwei verschiedene Komponenten enthalten. Zum einen ein Entgelt für Ihren Energiezähler – vergleichbar mit einer Miete. Und zum anderen die Abwicklungskosten für alle Dienstleistungen von der Ablesung bis zur Rechnungsstellung.

Netznutzungsentgelt

Die Netzentgelte werden von den örtlichen Netzbetreibern u.a. für Erneuerung, Wartung, Instandhaltung, Betrieb und Ausbau der Netze erhoben. Sie sind für alle Gasanbieter gleich und unterliegen einer gesetzlichen Regulierung. Die Netzentgelte teilen sich auf einen jährlichen Grundpreis und einen Arbeitspreis je durchgeleiteter Kilowattstunde auf.

Bei einem Verbrauch von 5.001 bis 50.000 kWh/Jahr sinkt im Grundpreis das Netznutzungsentgelt 2024 auf 36,99 Euro/Jahr (2023: 47,33 Euro/Jahr).

Gemeinkosten

Interne Kosten, welche in der Region bleiben.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 19%. Deren Anteil am Bruttopreis beläuft sich dabei auf 16%. Die Anteilswerte sind jeweils kaufmännisch gerundet.

Veränderung der gesetzlichen Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben Grafik

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Was tun? Es gibt Möglichkeiten:

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  • Tarif umstellen: sprechen Sie uns an. Wir suchen gemeinsam nach alternativen Tarifen und Möglichkeiten.
  • Energie sparen: das macht immer Sinn, denn allein durch die Beherzigung kleiner Tricks, kann man nicht nur Geld sparen, sondern tut der Umwelt etwas Gutes. Hier geht’s zu unseren Energiespartipps.

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