Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren für Strom, Gas und Wasser
Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie oder die Messung der Energie betreffen, gemäß § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Ihre Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:
STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG
Kornblumenstraße 7/1
88046 Friedrichshafen
Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
030 / 27 57 240 – 0
030 / 27 57 240 – 69
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de
Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur:
Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur
Postfach 8001
53105 Bonn
030 / 22 480 – 500
030 / 22 480 – 323
www.bundesnetzagentur.de
verbraucherservice-energie@bnetza.de