Sie wollen uns schon verlassen?
Warum bleiben wir nicht in Kontakt?
Jetzt zum Newsletter anmelden.

Wasserstoff im Gasnetz

Wasserstoff im Gasnetz – nach heutigem Wissensstand 

Wasserstoff ist derzeit im Gespräch. Auch wir sind hier aktiv und planen voraus. Hier ein paar Informationen zu Wasserstoff.

Wo, wie und wann wird Wasserstoff eingesetzt?

  • Die deutschen Gas-Fernleitungsbetreiber arbeiten an einem deutschlandweiten Wasserstoffnetz. Dazu sollen größtenteils jetzige Erdgasleitungen zu Wasserstoffleitungen umgewidmet werden.
  • Die Planungen sehen derzeit vor, dass das Wasserstoffnetz zwischen 2032 und 2035 bis in Richtung Bodenseeregion ausgebaut wird.
  • Anfangs wird Wasserstoff ein knappes und teures Gut sein. Deshalb wird hauptsächlich die Industrie, das produzierende Gewerbe und der Verkehrssektor versorgt werden, um die geforderte Klimaneutralität wirtschaftlich erreichen zu können. Dies wird insbesondere da der Fall sein, wo Prozesse nicht elektrifiziert werden können und Erdgas also durch Wasserstoff ersetzt werden muss. Dafür plant das Stadtwerk am See, reine Wasserstoffnetze aufzubauen. Hierfür werden bestehende Erdgasleitungen umgewidmet und neue Wasserstoffleitungen gebaut.
  • Wasserstoff wird darüber hinaus auch zur regenerativen Stromerzeugung in Gaskraftwerken zum Einsatz kommen, insbesondere um Leistungsspitzen im Stromnetz abzudecken, die durch andere regenerative Erzeugungsarten (Wasser-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen) nicht gedeckt werden können.

Kann man das Erdgasnetz 1:1 zu einem Wasserstoffnetz umbauen?

  • Für die Nutzung von 100 % Wasserstoff müssen aufgrund dessen Eigenschaften umfangreiche Umbaumaßnahmen im Gasverteilnetz sowie in allen privaten Installationen durchgeführt werden. Weitere Informationen gibt das Umwelt-Bundesamt.
  • Möglichkeit der Beimischung von Wasserstoff ins Gasnetz: Bis zu 20 Vol.-% Wasserstoff können dem bestehenden Gasnetz beigemischt werden. Allerdings müssen dazu alle Heiz- bzw. Gasgeräte auf eine 20 % Wasserstoff-Tauglichkeit umgerüstet werden. Mit einer Beimischung von 20 % Wasserstoff werden nur knapp 7 % der Energie im Gasnetz ersetzt (Brennwert von Wasserstoff beträgt knapp 1/3 von Erdgas). Der notwendige Aufwand für eine Beimischung steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen (CO2-Ersparnis). Außerdem hilft eine Beimischung für die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), 65 % erneuerbare Energien einzusetzen, nicht weiter und ist auch im GEG nicht erwähnt. Deshalb wird es wohl keine Beimischung geben.

Wird Wasserstoff auch in privaten Gebäuden als Heizenergie einsetzbar sein?

In privaten Gasheizungen ist Wasserstoff zukünftig voraussichtlich keine Option und wird eine nachgeordnete Rolle spielen. Grund dafür ist vor allem, dass Wasserstoff erst zu einem späten Zeitpunkt in ausreichender Menge zur Verfügung stehen wird. Dadurch werden sich in der Übergangszeit bereits vorhandene und energieeffizientere Technologien wie z.B. die Wärmepumpe oder die Fernwärme durchsetzen. Ist Wasserstoff dann in größeren Mengen verfügbar, werden voraussichtlich nur lokal Wasserstoffnetze entstehen, an die z.B. Fernwärme-Heizzentralen, weitere industrielle/gewerbliche Anwendungen und einzelne, an den Wasserstoffleitungen liegende Gebäude angeschlossen werden. Ein großflächiges Wasserstoffverteilnetz ist zu diesem Zeitpunkt dann vermutlich nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben. Selbstverständlich wird das im Einzelfall zu prüfen sein.

Wie wirkt sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) aus, wenn man eine Gasheizung hat?

  • Bestehende Erdgasheizungen dürfen weiterhin betrieben und auch repariert werden. Erst bei einem Heizungstausch treten die neuen Regelungen des GEG in Kraft.
  • Hybridheizung – eine Kombination aus Wärmepumpe und Erdgas-Brennwertheizung als „Spitzenlastheizung“ – kann weiterhin zum Einsatz kommen (vgl. § 71h GEG). Diese Anwendung ist insbesondere in städtischen Altbau-Mehrfamilienhäusern sinnvoll, wenn kein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist.
  • Das STADTWERK AM SEE wird nach heutigem Wissensstand keine „Wasserstoffnetz-Ausbaugebiete“ ausweisen, die es ermöglichen, eine 100 %-H2-ready-Heizung einzubauen, um damit das GEG zu erfüllen (vgl. § 71k GEG). Die Gründe hierfür sind oben beschrieben.

Weiterführende Links zum Thema

Auf der Webseite „Wasserstoff Schlüssel im künftigen Energiesystem" gibt das Umweltbundesamt Informationen u.a. dazu, welche Rolle Wasserstoff im Gebäudebestand spielen kann.

nach oben