Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
- Grundversorger bis zum 31.12.2024 pdf 19.1KB
- Grundversorger bis zum 31.12.2021 pdf 19.0KB